Vertragsanpassung: Jetzt sind Sie gefragt!

Als Unternehmer der Wohnungswirtschaft wissen Sie: Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) bringt Änderungen mit sich. Die Umlagefähigkeit der TV-Entgelte über die Betriebskosten ist nicht mehr zulässig. Hieraus ergeben sich für Sie und Ihre Immobilien attraktive, neue Perspektiven. Jetzt haben Sie die Chance, die TV-Versorgung Ihrer Bewohner neu zu gestalten. Wir beraten, Sie entscheiden!

Sie wünschen Beratung?

Welches Vertragsmodell wünschen Sie?

Sie möchten mehr als ein Objekt umstellen? Dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf.

Unsere Lösungen für Ihre Immobilien.

Einzelinkassovertrag

Sie beantragen einen Wechsel auf das Einzelinkasso-Modell. Das bedeutet, dass wir die Versorgung im Rahmen eines individuell zwischen den Bewohnern und uns geschlossenen Vertrags fortsetzen.

Ihre Vorteile:

✓ Ihr Verwaltungsaufwand reduziert sich für die Abrechnung des TV-Entgelts.

✓ Wir bieten ein umfangreiches Produktportfolio bestehend aus Internet-, TV- und Telefon-Diensten.

Sammelinkassovertrag

Ihr bestehender Sammelinkassovertrag mit uns wird fortgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit Ihren Bewohnern eine individuelle Vereinbarung über den Bezug unseres TV-Produktes treffen oder die Kosten hierfür selbst tragen. Das ist nötig, da die TV-Kosten nicht mehr über die Betriebsnebenkosten abgerechnet werden dürfen.

Ihre Vorteile:

✓ Sie profitieren weiterhin von unseren attraktiven Sammelinkassokonditionen.

✓ Sie sichern die TV-Versorgung aller Bewohner. Jede Einheit erhält die gleiche hochwertige Leistung.

Große Chance für clevere Vermieter.

Wussten Sie schon, dass die TKG Novelle den Ausbau von FTTH (Fiber To The Home) fördert? Machen Sie mit einem Glasfaser-Anschluss von NetCologne Ihre Liegenschaften jetzt ohne große Investitionen zukunftssicher und steigern Sie gleichzeitig den Immobilienwert.